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EU-Login: der Zugang zur Antragstellung

Für viele Erasmus+-Anträge ist ein persönliches Nutzerkonto der Europäischen Kommission erforderlich. Hier finden Sie eine klare Einordnung des EU-Logins und der nächsten Schritte.

Worum geht es?

Der EU-Login dient als zentraler Authentifizierungsdienst. Mit einem Konto können Sie sich bei dafür vorgesehenen europäischen Registrierungs- und Antragsplattformen anmelden.

Registrierung öffnen
Grundlagen

Ein Konto, mehrere Zugangspunkte

Das Nutzerkonto ist in der Regel der erste technische Schritt, wenn eine Organisation oder ein Projektteam einen Antrag vorbereiten möchte.

Nach der Registrierung wird das Konto zur Anmeldung bei den jeweils zuständigen Systemen verwendet. Welche Plattform und welche weiteren Angaben benötigt werden, hängt vom konkreten Förderformat ab.

So gehen Sie vor

Die wichtigsten Schritte

Konto anlegen

Öffnen Sie die Registrierungsseite und tragen Sie die geforderten persönlichen Angaben ein.

E-Mail bestätigen

Folgen Sie der Nachricht zur Bestätigung. Prüfen Sie bei Bedarf auch den Spam- oder Junk-Ordner.

Plattform aufrufen

Melden Sie sich anschließend bei der für Ihren Antrag vorgesehenen europäischen Plattform an.

Weiterführend

Technische Anmeldung und Projektplanung trennen

Ein EU-Login bestätigt Ihre Identität. Es ersetzt weder die Auswahl eines passenden Förderformats noch die Registrierung einer Organisation oder die eigentliche Antragstellung.

Planen Sie deshalb ausreichend Zeit für Organisationsdaten, Rollen, Fristen und erforderliche Unterlagen ein. Die verbindlichen Anforderungen können sich nach Förderaktion und Antragsrunde unterscheiden.

FAQ

Fragen zum EU-Login

Was ist der EU-Login?

Der EU-Login ist ein Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission. Er ermöglicht die Anmeldung bei verschiedenen europäischen Online-Diensten.

Benötige ich für jeden Antrag ein neues Konto?

In der Regel wird ein persönliches Konto verwendet. Ob zusätzlich Organisations- oder Nutzerrollen einzurichten sind, hängt vom jeweiligen System ab.

Kann eine Organisation ein gemeinsames Konto nutzen?

Persönliche Zugangsdaten sollten nicht geteilt werden. Zuständigkeiten und Berechtigungen sollten entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Plattform eingerichtet werden.

Was kann ich tun, wenn keine Bestätigungs-E-Mail ankommt?

Prüfen Sie die eingegebene Adresse sowie den Spam-Ordner und warten Sie einen angemessenen Zeitraum. Bei anhaltenden Problemen nutzen Sie die Hilfen des jeweiligen Anmeldedienstes.

Ist der EU-Login bereits die Antragstellung?

Nein. Er ermöglicht den Zugang. Antrag, Organisationsdaten, Projektbeschreibung und Anhänge werden anschließend in der dafür vorgesehenen Plattform bearbeitet.

Wo finde ich verbindliche Hinweise?

Prüfen Sie immer die aktuellen Angaben der zuständigen offiziellen Stelle und die Hinweise direkt in der verwendeten europäischen Plattform.

Noch unsicher?

Die passende Information gemeinsam finden.

Für Hinweise zur Navigation und zu den redaktionellen Inhalten ist Aktivejugend per E-Mail erreichbar.

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