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Internationale Zusammenarbeit

Förderfähige Länder

Welche Länder an europäischen Jugendprojekten teilnehmen können, hängt vom Programmformat und den jeweils geltenden Bedingungen ab. Diese Übersicht schafft eine erste, verständliche Orientierung.

Länderübersicht

Programmländer bilden den gemeinsamen Rahmen

Programmländer setzen das Programm mit zuständigen nationalen Stellen um und können grundsätzlich an allen vorgesehenen Aktionen teilnehmen.

Bei jeder Projektidee sollten die konkrete Aktion, die Rolle der Partnerorganisationen und die aktuelle Ausschreibung gemeinsam geprüft werden. Die Länderangaben auf dieser Seite ersetzen keine verbindliche Prüfung der geltenden Programmunterlagen.

Programmländer

EU-Mitgliedstaaten und weitere beteiligte Länder

EU-Mitgliedstaaten

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Weitere Programmländer

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Serbien
  • Türkei
  • Nordmazedonien
Hinweis: Beteiligungsrechte und Förderbedingungen können sich nach Programmaktion unterscheiden. Vor einer Antragstellung sind die aktuellen Vorgaben zu prüfen.
Partnerländer

Teilnahme mit besonderen Bedingungen

Benachbarte Partnerländer können je nach Aktion, Projektziel und Begründung einbezogen werden.

Westlicher Balkan

  • Albanien
  • Montenegro
  • Bosnien und Herzegowina
  • Kosovo

Östliche Partnerschaft

  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Georgien
  • Moldau
  • Ukraine

Südlicher Mittelmeerraum

  • Ägypten
  • Algerien
  • Israel
  • Jordanien
  • Libanon
  • Marokko
  • Tunesien

Weitere Regionen

  • Australien
  • Kanada
  • Japan
  • Neuseeland
  • Schweiz als Partnerland
Einzelfallprüfung: In einzelnen Kooperationsformaten können weitere Länder beteiligt sein, wenn dies fachlich begründet ist und die Programmbedingungen es zulassen.
Vor der Antragstellung

Vier Fragen für die Länderplanung

Format klären

Welche Aktion passt zur Projektidee und welche geografischen Regeln gelten dort?

Partner prüfen

Welche Organisationen erfüllen die Voraussetzungen und können aktiv beitragen?

Begründung schärfen

Warum ist die Zusammenarbeit mit den vorgesehenen Ländern für das Projekt sinnvoll?

FAQ

Fragen zu förderfähigen Ländern

Können alle genannten Länder an jeder Aktion teilnehmen?

Nein. Programmländer haben grundsätzlich einen breiten Zugang, während die Teilnahme von Partnerländern an Aktion, Zielsetzung und weiteren Bedingungen hängen kann.

Was ist der Unterschied zwischen Programm- und Partnerländern?

Programmländer setzen das Programm mit nationalen Stellen um. Partnerländer können in bestimmten Formaten oder unter besonderen Voraussetzungen beteiligt werden.

Kann eine Organisation aus einem anderen Land Partner werden?

Das ist in einzelnen Kooperationsformaten möglich, wenn die Beteiligung fachlich begründet ist und die aktuellen Regeln dies erlauben.

Welche Rolle spielt die Schweiz?

Die Schweiz kann je nach aktueller Programmlage und Aktion als Partnerland beteiligt sein. Die geltenden Bedingungen sollten vor der Planung geprüft werden.

Was muss bei internationalen Projekten zusätzlich beachtet werden?

Neben der Förderfähigkeit sind Zuständigkeiten, Reise- und Visabestimmungen, Schutzkonzepte, Barrierefreiheit und eine verlässliche Zusammenarbeit zu klären.

Zu den Förderformaten

Noch unsicher?

Die passende Information gemeinsam finden.

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