Ein Jugendprogramm für Lernen, Begegnung und Beteiligung
Erasmus+ Jugend in Aktion ist der auf Jugendarbeit ausgerichtete Teil des europäischen Förderprogramms Erasmus+. Im Mittelpunkt stehen nicht-formales und informelles Lernen, internationale Begegnung sowie die aktive Beteiligung junger Menschen.
Teilnehmende können persönliche und soziale Kompetenzen entwickeln, neue Perspektiven kennenlernen und sich mit Fragen des demokratischen Zusammenlebens auseinandersetzen. Fachkräfte erweitern ihre methodischen und professionellen Erfahrungen. Organisationen können Partnerschaften aufbauen, ihre Arbeit weiterentwickeln und voneinander lernen.
Das Programm ist damit kein einzelnes Projektformat, sondern ein Rahmen mit verschiedenen Zugängen. Welche Möglichkeit passt, hängt unter anderem von Zielgruppe, Lernzielen, Partnerschaft und Projektumfang ab.
Ziele von Erasmus+ Jugend in Aktion
Die einzelnen Aktionen setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Übergreifend geht es insbesondere darum:
- Kompetenzen und persönliches Lernen junger Menschen zu stärken;
- Mitwirkung am demokratischen Leben und gesellschaftliche Beteiligung zu fördern;
- Inklusion, Zugänglichkeit und den wertschätzenden Umgang mit Vielfalt mitzudenken;
- jungen Menschen mit geringeren Chancen bessere Zugänge zu ermöglichen;
- interkulturelles Lernen und gegenseitiges Verständnis zu unterstützen;
- eine aktive europäische Bürgerschaft und grenzüberschreitende Solidarität zu fördern;
- Qualität, Kreativität und Innovation in der Jugendarbeit weiterzuentwickeln;
- die Anerkennung von Lernerfahrungen aus nicht-formalen und informellen Prozessen sichtbar zu machen.
Fördermöglichkeiten im Jugendbereich
Die Förderbereiche unterscheiden sich nach Ziel, Dauer, Beteiligten und Art der Zusammenarbeit. Eine erste Orientierung bieten die folgenden Leitaktionen.
Leitaktion 1: Mobilität und Beteiligung
Hierzu gehören unter anderem Jugendbegegnungen, Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendpartizipationsprojekte. Im Vordergrund stehen gemeinsame Lernprozesse, Begegnung und die Beteiligung junger Menschen.
Leitaktion 2: Kooperation und Partnerschaft
Kooperationspartnerschaften und kleinere Partnerschaften ermöglichen Organisationen, gemeinsam an Qualitätsentwicklung, Kapazitätsaufbau, Austausch und neuen Ansätzen in der Jugendarbeit zu arbeiten.
Leitaktion 3: Beteiligung auf europäischer Ebene
Dieser Bereich umfasst zentral organisierte Vorhaben mit Bezug zur Jugendbeteiligung. Die jeweils geltenden Ausschreibungen, Zuständigkeiten und Bedingungen sollten vor einer Planung anhand aktueller offizieller Informationen geprüft werden.
Wer kann profitieren?
Das Angebot richtet sich je nach Aktion an unterschiedliche Gruppen:
- Jugendliche und junge Erwachsene, häufig im Alter von 13 bis 30 Jahren;
- Jugendorganisationen und Vereine;
- Fachkräfte der Jugendarbeit;
- Träger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe;
- öffentliche Stellen und kommunale Einrichtungen;
- Organisationen aus Bildung, Jugend und angrenzenden Arbeitsfeldern.
Besondere Aufmerksamkeit gilt der Zugänglichkeit für Menschen mit geringeren Chancen. Dazu können passende Unterstützung, barrierearme Planung und eine frühzeitige Beteiligung an Entscheidungen beitragen.
Wer kann Anträge stellen?
Die Antragsberechtigung hängt von der jeweiligen Aktion ab. In Frage kommen beispielsweise Organisationen der Jugendhilfe, Vereine und Verbände, öffentliche Einrichtungen oder andere geeignete Akteure. In einzelnen Formaten können auch informelle Gruppen junger Menschen beteiligt sein.
Vor der Antragstellung sollten die aktuelle Programmbeschreibung, die Anforderungen an Partnerschaften und die Zuständigkeit der jeweiligen Stelle geprüft werden.
Jugendspezifische Querschnittsthemen
Inklusion und Diversität, Nachhaltigkeit, digitale Zusammenarbeit und demokratische Beteiligung können die Qualität eines Projekts prägen. Auch Instrumente zur Reflexion und Anerkennung von Lernerfahrungen sowie europäische Unterstützungsangebote sind für die Praxis relevant.
Aktivejugend ordnet diese Themen redaktionell ein. Verbindliche Hinweise zu Fristen und Förderbedingungen sind immer bei den zuständigen offiziellen Stellen zu prüfen.